Eine gute Bestattung ist eine große Herausforderung

– organisatorisch und emotional

Arne Behr – Inhaber / Geschäftsführer

Wenn Sie auf der Suche nach einem Bestatter sind, der im Trauerfall oder bei einer Vorsorge intuitiv die richtigen Fragen stellt, um Ihnen wunschgemäß helfen zu können, sind Sie bei Bestattungen Herzog in Winsen bestens aufgehoben.
Wir sind sehr gute Zuhörer und möchten Sie ermutigen, Ihren eigenen Weg des Abschieds zu gehen. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung und unserem Können.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite

– engagiert und einfühlsam

Unsere Erfahrung zeigt, wie wichtig und tröstlich eine feierliche Abschiedszeremonie als Zäsur für die Hinterbliebenen ist – trotz aller Tränen und Trauer. Deshalb möchten wir Sie gerne auf Ihrem ganz eigenen Weg des Loslassens begleiten und Ihnen den Abschied damit so weit wie möglich erleichtern.

Unser Team

Friedrich-Wilhelm Oberheide

Arne Behr

Inhaber / Geschäftsführer

Arne Behr ist als verbandgeprüfter Bestatter Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Bestattung und Bestattungsvorsorge. Er hat jahrelange Erfahrung und ist in der Region für seine offene und zugewandte Art bekannt. Bereits seit 2001 ist Arne Behr in Winsen und Umgebung als Bestatter tätig – nun ist er als Geschäftsführer und Inhaber von Bestattungen Herzog für Sie da.

Friedrich-Wilhelm Oberheide

Bestattermeister/Theologe

Friedrich-Wilhelm Oberheide ist als evangelischer Theologe, geprüfter Bestatter (HWK), Bestatter­meister/Funeralmaster (HWK) und Trauerbegleiter ein Bestatter mit Leib und Seele. Durch seine Empathie und Offenheit findet er schnell den richtigen Zugang zur Trauer der Menschen und zu ihren Wünschen. Besonders wichtig ist ihm der seelsorgerische Aspekt seiner Arbeit – und das auch über die Bestattung hinaus.

Michel Bergner
Anja Hinrichs

Anja Hinrichs

Anja Hinrichs ist mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung eine große Bereicherung für unser Team. Ansprechend gestaltete Verabschiedungen und Trauerfeiern sind ihr sehr wichtig, hier zeigt sich ihre Kreativität. Sie steht ihnen in der persönlichen Beratung im Trauerfall und bei Vorsorgen kompetent und einfühlend zur Seite. Frau Hinrichs ist geprüfte Bestatterin (HWK).

Unser Haus

Wir alle heißen Sie in unserem Bestattungshaus direkt am Friedhof herzlich willkommen.
Es ist komfortabel ausgestattet und wird durch unseren eigenen Abschiedsraum auf dem Friedhof optimal ergänzt. Ein Café und eine Gärtnerei sind gleich nebenan, ausreichend Parkplätze stehen zur Verfügung.

Engagement für einen besonderen Abschied

– persönlich und feierlich

Selbstverständlich bieten wir Ihnen alle Leistungen eines modernen Bestattungsinstituts – von der behutsamen Überführung und fachgerechten hygienischen Versorgung des Verstorbenen über die Erledigung sämtlicher Formalitäten und die komplette Organisation und Durchführung der Trauerfeier bis zur Begleitung auf dem Friedhof.

Dabei übernehmen wir gerne auch den Trauerdruck, organisieren eine Aufbahrung und bestellen Blumenschmuck, Musik, Trauercafé oder Steinmetz. Das Wichtigste aber ist das intensive Trauergespräch mit Ihnen, um dem Verstorbenen eine ganz persönliche Abschiedsfeier und eine Bestattung nach Wunsch zu ermöglichen. Erst, wenn alles in Ruhe besprochen ist, erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot.

Bestattungsarten

Für die letzte Ruhestätte gibt es heute vielfältige Möglichkeiten. Wer statt einer klassischen Erdbestattung eine Einäscherung bevorzugt, hat als Beisetzungsorte für die Urne den Friedhof, einen Bestattungswald oder die offene See zur Auswahl. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den Bestattungsarten, detaillierte Informationen zu den Friedhofsgräbern finden Sie hier.

Bitte im Trauerfall beachten

Was ist sofort zu tun?

  1. Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 116117), der die Todesbescheinigung ausstellt.
  2. Informieren Sie den Bestatter Ihres Vertrauens:
    Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0 41 71 - 65 27 11.


Welche Dokumente werden benötigt?

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Renten- oder Pensionsnummer/n
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen und Unterlagen zur Bestattungsvorsorge

Gerne helfen wir Ihnen, eventuell fehlende Unterlagen zu besorgen.

Unsere Online-Services

– organisieren, trauern & erinnern

Bei Bestattungen Herzog sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor – wir freuen uns auf Ihren Anruf:
Tel.  0  41 71 -  65 27 11.

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Sprechen Sie uns einfach an – wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.

Unsere Online-Services im Kunden-Center

  • Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
  • Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
  • Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
  • Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online

 

Abschiednehmen heißt auch den Tod begreifen

– bewusst und mutig

Es fällt vielen Menschen leichter, den Tod eines Angehörigen zu begreifen, wenn sie sich wirklich ganz bewusst von ihm verabschieden. Beteiligen Sie sich deshalb gerne aktiv an den Vorbereitungen und berühren Sie dabei vielleicht sogar ohne Scheu den Verstorbenen. Äußern Sie auch ganz offen Ihre Ideen für die Trauerfeier und Beisetzung. Wir schauen dann gemeinsam, was möglich und im Sinne des Verstorbenen ist. Eine stimmungsvolle Alternative zur großen Trauerfeier ist zum Beispiel ein kurzes Gedenken mit Musik und Diafilm.

Für die Verabschiedung im privaten Rahmen ermöglichen wir Ihnen eine offene Aufbahrung, die auch nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit einer kostenlosen persönlichen Gedenkseite in unserem Gedenkportal eine geschützte Plattform, um sich auch online mit der Trauergemeinschaft auszutauschen und den Verstorbenen zu ehren.

Öffnen Sie das Tor zu gemeinsamen Erinnerungen

– Trauer teilen tröstet und hilft!

Hier im Gedenkportal stehen Ihnen verschie­dene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie einen lieben Verstorbenen ehren und gemeinsam mit anderen die Erinnerungen an ihn lebendig halten können. Der Inhaber der Seite erhält bei jedem neuen Beitrag eine Nachricht und entscheidet, ob dieser dauerhaft sichtbar bleibt.

Neueste Gedenkseiten

Zur Person

Schreiben Sie hier biographische Stichpunkte, kleine Anekdoten oder charakteristische Merk­male des Verstorbenen auf und machen Sie so die wichtigsten Facetten seines Lebens sichtbar.

Kerzen

Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit dem Verstor­benen und zünden Sie eine virtuelle Kerze für ihn an. Dabei hinterlassen Sie ihm mit ein paar Wor­ten des Abschieds oder der Erinnerung einen bleibenden liebevollen Gruß. Diese Funktion können Sie beliebig oft nutzen.

Kondolenzbuch

Richten Sie im Kondolenzbuch jederzeit persönliche Gedanken, Erinnerungen und Wünsche an die Hinterbliebenen.

Album

Erstellen Sie zusammen mit anderen Familien­mitgliedern, Freunden und Bekannten ein umfassendes virtuelles Album aus Erinnerungs­fotos und teilen Sie dieses mit Ihren Lieben.

Erinnerungs­bücher gestalten

Gestalten Sie mit öffentlichen Inhalten einer Gedenkseite und eigenen Fotos ein Erinnerungs­buch und bestellen Sie es direkt nach Hause.

Social-Media-Anbindung

Jede Gedenkseite können Sie auf Facebook und Twitter mit Freunden und Bekannten teilen.

Erinnerungsbücher gestalten

Gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten des Verstorbenen das Album eines Lebens gestalten, online bearbeiten, teilen – als Fotobuch drucken lassen und direkt nach Hause bestellen.

Sie finden verschiedene Designs und Formate zur Auswahl, können öffentliche Beiträge der Gedenkseite mit eigenen Bildern kombinieren und Alben einfach speichern, teilen, weiterbearbeiten.

 

Gedenkseite auswählen und Erinnerungsbuch gestalten

Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen Sicherheit

– selbstbestimmt und vorausschauend

Auch wenn Sie das Leben noch in vollen Zügen genießen, lohnt es sich, Ihre Vorstellungen von Ihrer eigenen Bestattung einmal konkret festzuhalten. Denn die Gewissheit, den letzten Weg des Abschieds nach Wunsch zu gehen, gibt nicht nur Ihnen selbst ein gutes Gefühl, sondern auch Ihren Angehörigen.


In einem vertrauensvollen Vorsorge­gespräch ermitteln wir gemeinsam, was Ihnen zusagt – von der Art der Bestattung über die Größe und Gestaltung der Trauerfeier bis zur Grabepflanzung. Sie entscheiden, wie weit Sie dabei ins Detail gehen möchten. Für eine finanzielle Absicherung der Bestattung bieten wir Ihnen einen Vorsorge­vertrag mit verschiedenen Finanzierungs­möglichkeiten, zum Beispiel durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Alles lässt sich verbindlich regeln

– rechtlich und medizinisch

Mindestens genauso sinnvoll wie eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sind folgende Überlegungen: Wem kann man bei schwerer Krankheit oder nachlassenden Kräften Entscheidungen über das eigene Wohlergehen anvertrauen? Welche medizinischen lebensverlängernden Maßnahmen werden gewünscht und welche nicht? Wie soll einmal der eigene Nachlass geregelt werden?

Lesen Sie unten grundsätzliche rechtliche Informationen zu diesen Themen. Weitere Einzelheiten und konkrete Formulierungshilfen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

 

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

 

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

 

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

 

Vorsorge­vertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Bitte beachten Sie:

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen helfen weiter

– vielseitig und aktuell

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Fragen & Antworten

– Erste Orientierungshilfen für Sie

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0 41 71 - 65 27 11

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Ster­befall zu Hause rufen Sie bitte zu­nächst den Haus­arzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Num­mer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). An­schlie­ßend rufen Sie uns von Bestattungen Herzog unter der Nummer 041 71 - 65 27 11 an, um die nächsten Schrit­te zu be­sprechen.

Bei einem Ster­befall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hos­piz küm­mert sich das dor­tige Per­sonal darum, den Toten­schein ein­zu­holen und den Be­statter zu be­nach­richtigen. Als be­stat­tungs­pflich­tige Ange­hörige können Sie den Be­statter an­schlie­ßend aber auch noch einmal wech­seln – oder be­reits im Vor­wege uns von Bestattungen Herzog als Bestat­ter Ihres Ver­trauens an­geben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bun­des­ländern, so auch bei uns in Nieder­sachsen, sollte der Ver­stor­bene bin­nen 36 Stun­den nach Fest­stellung des To­des in eine Leichen­halle oder zum Be­statter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus neh­men, be­steht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­länger­ung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Bestattungen Herzog Ihnen dabei be­hilflich.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Bestattung ist Ver­trauens­sache – einen guten Be­statter erken­nen Sie an der Quali­fikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegen­über in allen Be­langen trans­parent ar­beitet. Ein seriö­ser Be­statter er­stellt Ihnen einen aus­sage­kräftigen Kosten­voran­schlag und gibt Ihnen die Mög­lichkeit, ihn zu­nächst noch mit einem an­deren Be­statter zu ver­gleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Ver­sorgungs­räumlich­keiten wer­fen dür­fen und wie weit Sie sich per­sönlich in die Be­stat­tung ein­bringen kön­nen. Zu guter Letzt, er­kundigen Sie sich im Be­kannten­kreis, welche Er­fahrungen ge­macht wur­den – und nicht zu ver­ges­sen: Hören Sie auf Ihr Bauch­gefühl.

Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Herzog für mich?

Als Ihr Be­stat­ter be­raten wir Sie zu allen Ent­schei­dung­en rund um die Be­erdi­gung, auß­erdem über­führen wir den Ver­storbenen, ver­sorgen ihn und bet­ten ihn ein. Wir ge­stalten den Trauer­druck, schalten die An­zeige in den Zeit­ungen und über­nehmen die Orga­nisa­tion der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Bei­setz­ung samt aller Ab­sprachen mit wei­teren Dienst­leistern.

Die  Leistun­gen von Bestattungen Herzog im Über­blick:

  • Ausführliche Be­ratung inklu­sive Kos­ten­voran­schlag
  • Organisation und Durch­führ­ung von Trauer­feiern und Bei­setzungen in ganz Deutsch­land
  • In- und Auslands­über­führ­ungen
  • Hygienische und kos­meti­sche Ver­sor­gung der Ver­stor­benen
  • Breites An­gebot an Sär­gen, Urnen, Be­stattungs­wäsche und Zube­hör
  • Termin­absprachen mit Kir­chen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklu­sive Blu­men, Deko­ration und Mu­sik
  • Vermittlung von kirch­lichen und welt­lichen Trau­erred­nern sowie von Flo­risten und Mu­sikern
  • Vermittlung des Trauer­kaffees
  • Vermittlung von Stein­met­zen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Dank­sagung­en
  • Beurkundung des Sterbe­falls und sämt­liche Be­hörden­gänge
  • An- und Ab­meldung­en bei Ver­sicher­ungen, Renten­trägern, Äm­tern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Be­schaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­blie­benen­rente
  • Anträge für Ver­sicher­ungs­leistungen
  • Umfassende Be­ratung zur Be­stat­tungs­vor­sorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finan­zierung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zei­ten von so­zialen Netz­werken, On­line-Shop­ping, Multi­media-Diens­ten und virtu­ellen Kon­ten darf eines nicht ver­gessen wer­den: der digi­tale Nach­lass, den ein Inter­net­nutzer seinen Hinter­blie­benen samt mög­licher Gut­haben und Ver­bind­lich­keiten vererbt. Ihr Team von Bestattungen Herzog unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Ac­count, eine Mit­glied­schaft oder ein Ver­trag mit dem Ver­stor­benen be­steht. Dabei kön­nen Sie bestim­men, ob die er­mit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile kön­nen de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Ge­denk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und an­dere Ver­mögens­werte kön­nen mit Hilfe des Be­stat­ters er­mittelt und auf Sie be­ziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeg­licher Zu­griff durch Dritte wird damit aus­geschlos­sen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Be­stattungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Ver­storbene zu­nächst im Sarg kre­miert wird und an­schlie­ßend die Bei­setz­ung der Asche statt­findet. Während die Be­erdi­gung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städti­schen Fried­höfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setz­ungen be­ziehungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekan­nteste ist die See­bestat­tung in bestim­mten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu be­lieb­ten Bei­setzungs­formen.

Einige unserer Nach­bar­länder bieten weitere Bei­setzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Son­der­fälle sind die Dia­mant­bestat­tung und die Welt­raum­bestat­tung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stel­lun­gen bei­gesetzt. Wir von Bestattungen Herzog be­raten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof an­gelegt wer­den, ent­schei­det im­mer der je­weilige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahl­grab und das Reihen­grab. Auch Rasen­grä­ber mit oder ohne Namens­nen­nung (auch: an­ony­me Bei­setz­ung) wer­den häufig an­geboten. Ob es da­rüber hin­aus Par­tner­gräber, gärt­nerisch ge­pflegte The­men­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grab­arten gibt, hängt von ver­schie­denen Fak­toren ab. Neben der Be­schaf­fenheit des Fried­hofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Be­stat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Fried­hofs­trägern, ört­lichen Fried­hofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Min­dest­nutz­ungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ab­lauf der Ruhe­zeit werden Rei­hen­gräber ein­ge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­grä­bern kann die Nutz­ungs­dauer über die Ruhe­zeit hin­aus ver­längert wer­den. Dass die Ruhe­zeiten auch von Fried­hof zu Fried­hof va­riieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaf­fen­heit zusam­men. So muss die Ruhe­zeit so be­mes­sen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig ver­gehen kön­nen. In den Be­stattungs­gesetzen der Länder sind da­rüber hin­aus unter­schied­liche Mindest­ruhe­zeiten fest­ge­setzt, die zwi­schen 15 und 30 Jah­ren lie­gen, wobei die Ruhe­zeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestat­tung. Bei uns in Nieder­sach­sen beträgt die Ruhe­zeit min­des­tens 20 Jahre.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Kre­mato­rien bie­ten in der Tat die Ein­äscher­ung zu einem Wunsch­ter­min an, so­dass Sie zu der Zeit vor Ort oder zu­mindest in Ge­danken bei dem Ver­stor­benen sein kön­nen. Gerne ge­ben wir von Bestattungen Herzog Ihren Wunsch­termin an das Kre­mato­rium weiter.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein kön­nen, hängt vom je­weiligen Kre­mato­rium ab. Es gibt Kre­mato­rien mit einer Trau­er­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die Ange­höri­gen der Über­gabe des Sar­ges an das Feu­er bei­woh­nen kön­nen. Diese Ze­remo­nie kann auch je nach Kre­mato­rium mit einer An­dacht und von Mu­sik be­gleitet werden.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­stor­benen und aus hy­gieni­schen Grün­den ver­wen­det. Ein wei­terer we­sent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­stän­dig ver­bren­nen würde. Dieser Pro­zess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tem­pera­tur im Ofen sel­bst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deutsch­land darf die Asche des Ver­stor­benen grund­sätz­lich nicht an die An­gehö­rigen über­geben wer­den. Sie ist auf einem Fried­hof be­ziehungs­weise in da­für vor­gesehe­nen Wald- oder Meeres­gebie­ten bei­zuset­zen und darf auch nur von Be­stat­tern be­ziehungs­weise See­bestat­tungs­reederei­en dort­hin über­führt wer­den. Im Land Bre­men darf die Asche von Per­sonen, deren Haupt­wohn­sitz bei ihrem Tod in diesem Bundes­land ge­meldet war, unter be­stim­mten Um­stän­den auf einem Pri­vat­grund­stück bei­ge­setzt wer­den. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fra­gen haben.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Kre­mato­rien kön­nen be­sich­tigt wer­den. Die Rahmen­bedin­gungen sind unter­schied­lich. Einige Be­reiche sind gege­benen­falls nur in Be­glei­tung eines Be­stat­ters oder eines Mit­arbei­ters des Kre­mato­riums zu­gäng­lich, an­dere gar nicht. Einige Kre­mato­rien ver­anstal­ten regel­mäßig einen Tag der of­fenen Tür, bei dem inter­essier­te Be­sucher an Füh­run­gen und Infor­mations­veran­staltun­gen teil­neh­men kön­nen. Gerne infor­mieren wir Sie über die Mög­lich­keiten in den Kre­mato­rien unserer Region.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebe­nen kön­nen bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen kön­nen, ist unter­schied­lich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung inter­essier­en, geben wir von Bestattungen Herzog Ihnen gerne weitere Infor­matio­nen zu den Mög­lich­keiten im von Ihnen ge­wünsch­ten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung er­hal­ten Sie als An­gehö­rige eine Karte mit den ge­nauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Bei­setzungs­ort jeder­zeit auf­suchen. Die Ree­derei­en bieten in der Regel auch Ge­denk­fahr­ten dort­hin an.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Be­stat­tung kostet, läs­st sich nicht pau­schal be­antwor­ten, denn die per­sön­lichen Vor­stellun­gen des Ver­stor­benen und der An­gehö­rigen spie­len eine ent­schei­dende Rolle. Wir von Bestattungen Herzog neh­men uns Zeit, über Ihre Vor­stellun­gen zu spre­chen, be­raten Sie aus­führ­lich und er­stellen Ihnen dann eine de­tail­lierte Kos­tenauf­stel­lung. Grund­sätz­lich las­sen sich die Kos­ten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungs­leistun­gen, inklu­sive Kauf eines Sar­ges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kos­ten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Red­ner, Mu­siker. In diesen Be­reich fallen auch die Kaf­fee­tafel und die Schal­tung der Trau­eran­zeige in der Tages­presse

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Be­stat­tung muss der Be­stat­tungs­pflichti­ge tra­gen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­part­ner, die voll­jähri­gen Kin­der, die El­tern, die voll­jähri­gen Ge­schwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jähri­gen Enkel­kin­der. Soll­ten alle Be­stat­tungs­pflichti­gen ein Ein­kom­men unter­halb des So­zial­hilfe­satzes haben, kann beim zu­stän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Be­stat­tungs­bei­hilfe ge­stellt werden. Be­willigt die Be­hörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­geleg­ten Satz die kosten­güns­tigste Beer­digung durch­ge­führt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kos­ten für eine Be­stat­tung nach Ihren Vor­stellun­gen nicht so­fort voll­stän­dig auf­brin­gen kön­nen, er­mög­lichen wir von Bestattungen Herzog Ihnen gerne eine Raten­zahl­ung. Da­rüber hin­aus kön­nen wir na­tür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie ge­ge­benen­falls Geld bei der Beer­digung spa­ren kön­nen. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kos­ten­grün­den auf einen fes­ten Er­inner­ungs­ort oder eine würde­volle Trau­er­feier ver­zich­ten müs­sen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als be­stat­tungs­pflich­tiger An­gehö­riger nicht in der Lage, für die Kos­ten einer an­gemes­senen Be­stat­tung auf­zukom­men und kann der Be­trag auch nicht aus dem Er­be auf­gebracht wer­den, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen An­trag auf Über­nahme von Be­erdi­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stel­len. Es werden nur Kos­ten für eine orts­üblich ange­mes­sene Be­stat­tung über­nom­men.

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meis­ten Bun­des­ländern, so auch bei uns in Nieder­sachsen, dürfen Sie einen Ver­stor­benen An­gehö­rigen bis zu 36 Stun­den zu Hause be­halten und kön­nen ihn dort zur Ab­schied­nahme auf­bah­ren. Be­achten Sie da­bei, dass es in dem ent­sprech­enden Zim­mer nicht zu warm ist und decken Sie den To­ten am bes­ten nur mit einem La­ken zu. Gerne können Sie auch uns von Bestattungen Herzog an­rufen, da­mit wir Ihnen wei­tere Tipps ge­ben oder Ihnen helfen, den Ver­stor­ben­en auf­zu­bah­ren.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Die Möglich­keit­en, sich als Hinter­blie­bene in die Be­stat­tung ein­zubrin­gen, sind viel­fältig. Zu­nächst ein­mal be­sprech­en wir dafür Ihre per­sön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen kön­nen, aber na­tür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige kön­nen beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­stor­benen helfen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stal­ten und die Deko­ration für die Trau­erfei­er selbst ent­werfen. Hinter­blie­bene kön­nen bei der Trau­erfei­er spre­chen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tra­gen. Wie Sie sich im kon­kreten Fall in die Ge­stal­tung der Be­stat­tung ein­bring­en können und möch­ten, ist bei Bestattungen Herzog immer auch Thema des Trau­erge­sprächs. Spre­chen Sie mit uns ein­fach über Ihre Vor­stellun­gen.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauer­druck ge­hören An­zeig­en, die in der Tages­pres­se ge­schal­tet wer­den, Trauer­brie­fe, Ein­ladung­en zum Trau­erkaf­fee und Dank­sagun­gen, die Sie per­sön­lich ver­schi­cken, und Ster­bebild­chen, die bei der Trau­erfei­er aus­gelegt oder ver­teilt wer­den. Welche For­men des Trauer­drucks Sie nut­zen möch­ten, ent­schei­den Sie. Gerne geben wir von Bestattungen Herzog Ihnen An­regun­gen und über­neh­men die Um­setz­ung. Frü­her gab es gerade bei der Trau­eran­zeige in der Tages­pres­se zahl­reiche Kon­vention­en. In­zwisch­en wird es je­doch immer be­liebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Ge­stal­tungs­vor­schläge ein­zubrin­gen. Allein be­züg­lich des For­mats, sind wir an die Vor­ga­ben der ört­lichen Zeit­ungen ge­bunden. Bei der Ge­stal­tung von Trau­erdru­ck, den Sie per­sön­lich ver­schick­en, haben Sie na­tür­lich voll­kom­men freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein On­line-Gedenk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­stor­benen auf viel­fältige Weise zu ehren und ge­mein­sam mit An­gehö­rigen, Freun­den und Bekan­nten Erin­nerung­en zu tei­len. Bestattungen Herzog richtet für Ihren ver­stor­benen Ange­hörigen kosten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier kön­nen Sie und alle Men­schen, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von über­all auf der Welt Ker­zen ent­zün­den und Worte des Ge­denk­ens hin­ter­lassen oder Fotos aus dem ge­mein­samen Leben teilen. Auß­erdem können wir hier auch noch einmal die Trau­eran­zeige ver­öffent­lichen.

Ein beson­derer Ser­vice unseres Hau­ses: In unserem Gedenk­portal können Sie auß­er­dem mit einer On­line-Foto­buch­soft­ware Erin­ner­ungs­büch­er mit Bil­dern und Kon­dolen­zen von der per­sön­lichen Ge­denk­seite Ihres An­gehö­rigen er­stel­len.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Wei­se einen letz­ten Dienst er­weis­en möch­ten, kön­nen Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tra­gen. Zum Bei­spiel von der Trau­er­halle zum Be­stat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Be­stat­tungs­fahr­zeug zum Grab. Bei einer Feu­erbe­stat­tung dür­fen Sie na­tür­lich auch die Ur­ne selbst zum Grab tra­gen.

Können bei Bestattungen Herzog auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­giösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letz­te Reise vor­be­reitet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zukom­men.

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie be­son­dere Wün­sche für die ei­gene Be­stat­tung haben, soll­ten Sie grund­sätz­lich früh­zeitig mit Ihren An­gehö­rigen da­rüber re­den. Zu­dem emp­fiehlt sich eine Be­stat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem per­sön­lichen Vor­sorge­bera­ter bei Bestattungen Herzog können Sie Ihre Ideen zu Ab­schied­nahme und Beer­di­gung be­sprech­en und dann sämt­liche De­tails ver­trag­lich mit ihm fest­legen. Wir werden dann spä­ter bei Ihrer Be­stat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­füh­ren. Gerade bei ganz per­sön­lichen Wün­schen ist eine Be­stat­tungs­vor­sorge rat­sam, damit es unter den Hin­ter­blie­benen nicht zu Un­stim­mig­keiten kom­mt, wel­che Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehes­ten ge­recht wird.

Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?

Grund­sätz­lich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wünsche finan­ziell im Rahmen der Be­stat­tungs­vorsorge ab­zusich­ern, denn das hier­bei zu­rück­ge­legte Geld ist für Ihre spä­tere Be­stat­tung zweck­gebun­den und sicher vor dem Zu­griff Drit­ter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hin­aus schüt­zen Sie durch die fi­nan­zielle Be­stat­tungs­vor­sorge Ihre An­gehö­rigen vor den Kos­ten der Beer­di­gung und kön­nen sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene  Beer­di­gung später auch ga­rantiert um­ge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kos­ten für eine Be­stat­tung nicht un­er­heb­lich. Der Preis setzt sich zu­sam­men aus den Kos­ten für un­sere  Ar­beit als Be­stat­ter, aus den Ge­bühren für Ämter, Arzt, Fried­hof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Kre­mato­rium. Hinzu kom­men die Kos­ten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trau­er­druck, den Blu­men­schmu­ck sowie für die Be­wir­tung nach der Trau­er­feier. Da kom­mt einiges für die Hin­terblie­benen zusam­men. Die tat­säch­liche Höhe der Be­stat­tungs­kosten rich­tet sich dabei nach Ihren per­sön­lichen Wün­schen für die Aus­gestal­tung der Trau­er­feier und Be­erdi­gung.

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind re­agiert anders, aber grund­sätz­lich emp­feh­len wir von Bestattungen Herzog, Kin­der mit zur Be­erdi­gung zu brin­gen. Auch wenn sie nicht alles ver­stehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich viel­leicht sogar zwi­schen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trau­er aus­ge­grenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht ken­nen und nicht ver­stehen, macht den Großen wie den Kleinen häu­fig Angst. Be­den­ken Sie auch: Der Ab­schied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Moment und ein wich­tiger Schritt in der Trau­erver­arbei­tung, der hel­fen kann, den Ver­lust zu akzep­tieren. In unser lang­jähri­gen Arbeit als Be­stat­ter haben wir ge­lernt, dass die Erwach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kin­dern ler­nen kön­nen. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgen­dwann ein­tritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind be­greift, was es be­deutet, tot zu sein, hängt ganz vom Al­ter und von der Per­sön­lich­keits­entwick­lung des Kin­des ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um je­mand Nahe­stehen­den oder um einen Frem­den han­delt und ob je­mand plötz­lich oder nach län­gerer Krank­heit ver­stor­ben ist. Ger­ne emp­fehlen wir Ihnen Kinder­büch­er zu diesem The­ma und nen­nen Ihnen hilf­reiche An­lauf­stel­len in unserer Re­gion.

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